Liebe Patientinnen und Patienten,

am 1. September 2023 trat das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft.

Es enthält zahlreiche Neuerungen (auf fast 2000 Seiten!), die verschiedene Anpassungen im Umgang mit Personendaten in der ärztlichen Praxis notwendig machen.

«Mit der Totalrevision sollen die Grundrechte und die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger garantiert werden. Die neuen Bestimmungen sollen mehr Transparenz über die Datenbearbeitungen schaffen, indem die Rahmenbedingungen im Umgang mit Personendaten konkretisiert werden und eine datenschutzfreundliche Technologiegestaltung diese angemessen schützen soll.»

Infoblatt zum Datenschutz:
https://www.fmh.ch/files/pdf29/infoblatt-zum-datenschutz.pdf

Artikel in der Ärztezeitung Dezember 2022:
https://www.fmh.ch/files/pdf29/saez_2022_21291.pdf

Dies bedeutet, dass auch wir in unserer Praxis die Datenschutzerklärung anpassen mussten. Und es bedeutet, dass Sie als Patient oder Patientin diese Erklärung unterschreiben müssen, was manchmal zu Irritationen führt. Es treten Fragen auf wie:
Werden meine Daten jetzt für die Forschung verwendet? Habe ich jetzt keine Kontrolle mehr über meine Daten? Werde ich jetzt zum „gläsernen“ Patienten?

Dazu möchte ich in einigen wenigen Punkten Stellung beziehen:

  • Wir können uns diesem Gesetz nicht entziehen. Wir sind verpflichtet, es zu befolgen und wir sind verpflichtet, Ihnen das Datenschutzblatt vorzulegen und es von Ihnen unterschreiben zu lassen.
  • Das Gesetz dient Ihrem Schutz! Sie geben also keinen „Freipass“ für die Verwendung Ihrer Daten, sondern im Gegenteil. Sie nehmen uns gesetzlich in die Pflicht, mit Ihren Daten sorgfältig und verantwortungsvoll umzugehen. Das, worauf wir schon immer Wert gelegt haben, nämlich auf vertrauensvolle Geheimhaltung, ist jetzt gesetzlich klar geregelt.
  • Es mag Ihnen eigenartig vorkommen, dass SIE etwas unterschreiben müssen, was UNSERE Aufgabe ist. Nämlich: Ihre Daten zu schützen. Aber so ist das Gesetz und so ist die Regelung. Wir müssen nichts unterschreiben, aber natürlich „unterschreiben“ wir das Datenschutzgesetz insofern, als wir in die Pflicht genommen werden und uns an die Regelungen halten.
  • Wenn Sie die Datenschutzregelung unterschreiben, ist das vergleichbar zu einer Bestellung auf dem Internet, wo sie eine AGB bestätigen müssen oder eine Website, wo sie die Cookies bestätigen.

An unserem alltäglichen Umgang mit Ihren medizinischen Daten wird sich nichts ändern. Wir werden auch weiterhin sorgfältig damit umgehen und darauf achten, dass ihre persönlichen und medizinischen Daten geschützt sind und werden uns selbstverständlich auch weiterhin an unsere ärztliche Schweigepflicht halten.

Ihre

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